Wichtige Links für Ihr Referendariat

Finanzielles

Rechtliche Regelungen rund um den Vorbereitungsdienst

Krankenversicherung

Mit Beginn des Referendariats werden Sie grundsätzlich Beamter auf Widerruf. Sie haben dadurch Anspruch auf sog. Beihilfe. Konkret bedeutet dies: 

  • 50 % der Krankheitskosten übernimmt der Freistaat Bayern im Rahmen der Beihilfe (Erstattungssatz bei zwei oder mehr Kindern evtl. höher)
  • 50 % der o. a. Kosten erstattet Ihnen die Private Krankenversicherung (PKV)
Weitere Infos
Bitte informieren Sie sich daher rechtzeitig, in welche PKV Sie wechseln möchten. Bei allen Anbietern gibt es spezielle Tarife für Anwärter, die (grobe Schätzung!) ca. 80 € monatlich kosten.

Werden Sie krank, rechnet der Arzt mit Ihnen persönlich ab und schickt Ihnen eine Rechnung. Diese bezahlen Sie „aus eigener Tasche“ und treten damit in Vorleistung (bei sehr hohen Summen gibt es Ausnahmen). Im Nachhinein können Sie über die Beihilfe und die PKV eine Erstattung dieser Kosten beantragen.

Einstellungsmöglichkeiten nach Abschluss des Referendariats: