Finanzielles
- Landesamt für Finanzen (Bezüge, Beihilfe, Formulare hierzu, Trennungsgeld, …)
- Bayerische Beihilfeverordnung
Rechtliche Regelungen rund um den Vorbereitungsdienst
- Bayerisches Lehrerbildungsgesetz
- Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Realschulen
- Ordnung der Zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (kurz: LPO II)
- Anweisungen zum Studienseminar an Realschulen
Krankenversicherung
Mit Beginn des Referendariats werden Sie grundsätzlich Beamter auf Widerruf. Sie haben dadurch Anspruch auf sog. Beihilfe. Konkret bedeutet dies:
- 50 % der Krankheitskosten übernimmt der Freistaat Bayern im Rahmen der Beihilfe (Erstattungssatz bei zwei oder mehr Kindern evtl. höher)
- 50 % der o. a. Kosten erstattet Ihnen die Private Krankenversicherung (PKV)
Bitte informieren Sie sich daher rechtzeitig, in welche PKV Sie wechseln möchten. Bei allen Anbietern gibt es spezielle Tarife für Anwärter, die (grobe Schätzung!) ca. 80 € monatlich kosten.
Werden Sie krank, rechnet der Arzt mit Ihnen persönlich ab und schickt Ihnen eine Rechnung. Diese bezahlen Sie „aus eigener Tasche“ und treten damit in Vorleistung (bei sehr hohen Summen gibt es Ausnahmen). Im Nachhinein können Sie über die Beihilfe und die PKV eine Erstattung dieser Kosten beantragen.